Kerstin Haas
Heilpraktikerin

Abrechnung und Honorar
Transparenz ist die Grundlage für Vertrauen – auch bei den Behandlungskosten
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Hinweis zum Heilpraktiker-Honorar
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Die Abrechnung meiner Leistungen erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Heilpraktiker.
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Bitte beachten Sie, dass gesetzliche Krankenkassen die Kosten für Behandlungen durch Heilpraktiker in der Regel nicht übernehmen.
​Das bedeutet, dass Sie als Patient die Behandlungskosten grundsätzlich selbst tragen. Einige private Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen erstatten Heilpraktikerleistungen ganz oder teilweise. Ob und in welchem Umfang eine Erstattung möglich ist, hängt jedoch von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag ab.
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Ich empfehle Ihnen daher, sich vor Beginn der Behandlung direkt bei Ihrer Krankenversicherung über die jeweiligen Erstattungsbedingungen zu informieren.
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Unabhängig von einer möglichen Erstattung ist das vereinbarte Honorar in voller Höhe zu begleichen.
Bei Fragen zu den Kosten oder zur Abrechnung stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
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